Ja, vereinbaren Sie immer, auch in
dringenden Fällen, einen Termin.
Sollten Sie einen Termin nicht
wahrnehmen können, bitte möglichst frühzeitig absagen.
Für die Ausstellung von
Wiederholungsrezepten ist kein Termin
nötig.
Bei dringenden Notfällen außerhalb
unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an folgende Kliniken für
Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:
für den Landkreis Karlsruhe:
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Tel. 0721/974-0 (Pforte), 0721/9743901
(Ambulanz)
für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis (50%)
Uni-Klinik Heidelberg
Tel. 06221/560 (Pforte)
für Mannheim und den Rhein-Neckar-Kreis (50%)
Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim
Tel. 0621/17030 (Pforte)
Bitte bringen
Sie zum ersten Termin die Versicherungskarte der Krankenkasse, das
gelbe Untersuchungsheft,sämtliche Vorbefunde und bei schulischen
Fragestellungen auch die Zeugnisse Ihres Kindes in Kopie mit.
Ja,
alle Sorgeberechtigen, also in der Regel von Mutter und Vater, müssen
mit der Vorstellung und Behandlung in unserer Praxis einverstanden
sein. Dieses Einverständnis bei getrennten Eltern, die das
Sorgerecht gemeinsam ausüben, besonders wichtig.
Ja,
die Praxismitarbeiter/innen unterliegen nach außen der ärztlichen
Schweigepflicht. Alle Informationen, die uns über ein Kind bzw.
einen Jugendlichen und sein Umfeld bekannt werden, dürfen wir nur
mit ausdrücklichem Einverständnis der Sorgeberechtigten
weitergeben.
Die
diagnostischen und therapeutischen Angebote der Praxis sind in der
Regel Kassenleistungen. Damit wir die erbrachten Leistungen
abrechnen können, legen Sie bitte unbedingt die Versicherungskarte oder einen
Überweisungsschein des behandelnden Kinder- oder Hausarztes vor.
Leistungen,
die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden,
stellen wir nach vorheriger Absprache nach der ärztlichen
Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung. Solche Leistungen sind bspw.:
Erstellung
von Attesten, Gutachten und Stellungnahmen
Diagnostik
und Beratung bei Hochbegabung
Beratung
zu Schullaufbahn und Berufswahl
Privat
versicherte Patienten erhalten eine Rechnung gemäß der ärztlichen
Gebührenordnung (GOÄ).