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Ja, vereinbaren Sie immer, auch in dringenden Fällen, einen Termin.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte möglichst frühzeitig absagen.
Für die Ausstellung von Wiederholungsrezepten ist kein Termin nötig.

Bei dringenden Notfällen außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an folgende Kliniken für Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:
für den Landkreis Karlsruhe: Städtisches Klinikum Karlsruhe Tel. 0721/974-0 (Pforte), 0721/9743901 (Ambulanz)
für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis (50%) Uni-Klinik Heidelberg Tel. 06221/560 (Pforte)
für Mannheim und den Rhein-Neckar-Kreis (50%) Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim Tel. 0621/17030 (Pforte) 


Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versicherungskarte der Krankenkasse, das gelbe Untersuchungsheft,sämtliche Vorbefunde und bei schulischen Fragestellungen auch die Zeugnisse Ihres Kindes in Kopie mit. 


Ja, alle Sorgeberechtigen, also in der Regel von Mutter und Vater, müssen mit der Vorstellung und Behandlung in unserer Praxis einverstanden sein. Dieses Einverständnis bei getrennten Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben, besonders wichtig.


Ja, die Praxismitarbeiter/innen unterliegen nach außen der ärztlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die uns über ein Kind bzw. einen Jugendlichen und sein Umfeld bekannt werden, dürfen wir nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Sorgeberechtigten weitergeben.


Die diagnostischen und therapeutischen Angebote der Praxis sind in der Regel Kassenleistungen. Damit wir die erbrachten Leistungen abrechnen können, legen Sie bitte unbedingt die Versicherungskarte oder einen Überweisungsschein des behandelnden Kinder- oder Hausarztes vor.

Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, stellen wir nach vorheriger Absprache nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung. Solche Leistungen sind bspw.:
Erstellung von Attesten, Gutachten und Stellungnahmen
Diagnostik und Beratung bei Hochbegabung
Beratung zu Schullaufbahn und Berufswahl

Privat versicherte Patienten erhalten eine Rechnung gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).