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Um ein umfassendes Angebot, das viele Patienten erreicht, anbieten zu können, arbeitet die Praxis entsprechend der Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen.

Das bedeutet, dass die gesamte Diagnostik und Therapie in einem Team aus der Ärztin und pädagogisch-therapeutischen Mitarbeitern/-innen erfolgt. Dadurch kann die Symptomatik aus Sicht der verschiedenen Berufsgruppen erfasst und ein breit gefächertes Behandlungsangebot für die Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung des familiären, schulischen und sonstigen sozialen Umfeld ermöglicht werden.